Steuerfreies Existenzminimum 2017 – die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert
Das sogenannte „sächliche Existenzminimum“ wird nach den sozialhilferechtlichen Grundsätzen definiert. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen. Im Steuerrecht wird das Existenzminimum durch den Grundfreibetrag berücksichtigt. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg beraten Sie gerne persönlich zu diesem aktuellen Thema.
Unser Steuerberater in München und Freiburg informiert zum
Existenzminimum 2017/2018
Jährlich wird die Höhe des Existenzminimums der allgemeinen Preissituation angepasst. Als Grundlage für die Anpassung dient der alle zwei Jahre erscheinende Existenzminimumbericht.
Gemäß dem elften Existenzminimumbericht für das Jahr 2018 beträgt das steuerfrei zu wertende sächliche Existenzminimum für die Jahre 2017 und 2018 für einen Erwachsenen € 8.820,00 bzw. € 9.000,00. Für Ehepaare beträgt das Existenzminimum für 2018 € 14.856,00. Die Beträge umfassen neben dem Regelsatz die Aufwendungen für Unterkunft sowie Heizkosten.
Für Kinder beträgt das sächliche Existenzminimum für 2017 € 4.716,00 und für 2018 auf € 4.788,00. Neben dem Regelsatz umfasst der Satz auch Aufwendungen für Kosten der Unterkunft, Heizkosten sowie für Bildung und Teilhabe.
Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen beraten wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer Terminvereinbarung kompetent und zuverlässig.
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