Steuerbescheid vom Computer – Ihre Steuerberatung Freiburg München informiert
Steuerbescheid vom Computer
Maschinenlesbare Steuererklärungen
Steuererklärungen müssen künftig maschinenlesbar sein.
Wie aus einem Diskussionspapier des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, sollen frühestens ab 2016 Steuererklärungen vollständig von Computern kontrolliert und bearbeitet werden.
Derzeit werden Programme entwickelt, die in der Lage sind, fehlerhafte oder falsche Angaben zu erkennen.
Vollautomatische Steuerbescheide
Mittels einer computergestützten Bearbeitung können Steuerbescheide künftig auch vollautomatisch ergehen, heißt es in der Quelle. Das „Risikomanagement“ soll dabei so gestaltet werden, dass es treffsicher risikobehaftete Fälle zur personellen Prüfung aussteuert. Steuerpflichtige müssen sich somit weiterhin auf manuelle Prüfungen einstellen. In dem Diskussions- papier heißt es außerdem, dass Zufalls- und Turnusprüfungen durch Finanzbeamte weiterhin durchgeführt werden.
Die Zirlewagen Steuerberatungsgesellschaft mbH hat Niederlassungen in Freiburg und in München und ist Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des Steuerrechts.
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