Neue Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017 – Information der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem den Referentenentwurf zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden die für die gesetzliche Sozialversicherung verbindlichen Verdienstgrenzen jährlich festgelegt. Unser Steuerberater und unser Fachberater-Team in unseren Kanzleien in München und Freiburg informieren zu den neuen Regelungen bezüglich der Sozialversicherungs-Rechengrößen.
Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Für 2017 soll in der allgemeinen Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze von € 6.350,00 im Monat bzw. von € 76.200,00 im Jahr gelten. Für die Beschäftigten in Ostdeutschland gelten niedrigere Grenzen von € 5.700,00 im Monat bzw. € 68.400,00 im Jahr.
Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten für West und Ost einheitliche Verdienstgrenzen von € 4.350,00 im Monat bzw. € 52.200,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf € 4.800,00 im Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr.
Vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen persönlichen Termin mit unserem Steuerberater und unsere Fachberatern in München und Freiburg. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung.
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