Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informiert
Die geplante Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes stützt sich auf neue Messmethoden, die in der Zukunft die Ermittlung realistischerer CO2-Emissionswerte erlauben sollen. Anlass für die Neuerungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist die sogenannte WLTP-Methode, eine von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelte Testprozedur zur Ermittlung von Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge. Unser Steuerberater in München und Freiburg und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen informieren Sie gerne persönlich zu diesem Thema.
CO2-Werte sind maßgeblich für die Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – unser Steuerberater in München und Freiburg informiert
Seit 2009 wird die Kraftfahrzeugsteuer neben dem Hubraum nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Werten gemäß dem sogenanntem NEFZ-Verfahren bestimmt. Für ab dem 1.9.2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge soll der nach der WLTP-Methode ermittelte CO2-Wert für die Steuerfestsetzung zwingend vorgeschrieben werden.
In unseren Kanzleien stehen Ihnen unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg gerne für weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu allen Fragen des Steuerrechts und der Unternehmensberatung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei unserem Steuerberater und seinem Team in München und Freiburg.
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