Der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg berät zur Steuergesetzgebung von Prozesskosten

Welche Steuerregeln gelten für die Steuerpflichtigen bei Prozesskosten? Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu dieser Frage.

Zur Absetzbarkeit von Prozesskosten – die Steuerberatung der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informiert

Zivilprozesskosten
Der Steuergesetzgeber lässt Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung nur unter der Voraussetzung zu, dass diese einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstanden sind (§ 33 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Zwangsläufigkeit wäre dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige seine Existenzgrundlage zu verlieren droht. In solchen Fällen ist der Steuerpflichtige gezwungen, trotz unsicherer Erfolgsaussichten einen Prozess zu führen.

Schmerzensgeldansprüche

Für die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen sah der Bundesfinanzhof (BFH) eine solche Zwangsläufigkeit jedoch als nicht gegeben. Schmerzensgeldansprüche wegen immaterieller Schäden betreffen nach Ansicht des BFH-Senats nicht den existenziellen Bereich eines Steuerpflichtigen (Urteil vom 17.12.2015, VI R 7/14).

Strafprozesskosten
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat bezüglich der Absetzbarkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben wie folgt differenziert: Begründet sich der strafrechtliche Vorwurf durch das berufliche Verhalten des Steuerpflichtigen, sind die Kosten absetzbar. Prozesskosten, die einem wegen eines auf Grund vorsätzlicher Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung scheidet schon deshalb aus, weil die Aufwendungen nicht zwangsläufig entstanden sind. Eine vorsätzliche Straftat ist nicht nur unausweichlich. Sie ist vielmehr verboten (Urteil vom 22.1.2016, 4 K 1572/14).

Für weitere Informationen zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen stehen Ihnen unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Steuerberatungs-Termin mit unserer Kanzlei in München und Freiburg.

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