Gewerbesteuerpflicht bei Fachkrankenschwestern

Unterliegen die Einkünfte einer Krankenschwester, die sich weiter qualifiziert hat, der Gewerbesteuerpflicht? Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu diesem aktuellen Thema.

Feststellung einer Gewerbesteuerpflicht bei Fortbildung

Im konkreten Fall hatte sich eine selbstständig tätige Krankenschwester zur Clinical Research Associate fortgebildet. Durch ihre Arbeit in der klinischen Forschung erzielte sie nach Ansicht der Finanzbehörde gewerbesteuerpflichtige Einkünfte. Der Bundesfinanzhof (BFH) schloss sich dieser Ansicht in einem aktuellen Urteil an (Urteil vom 25.4.2017, VIII R 24/14).
Der BFH begründete das Urteil damit, dass die Forschungstätigkeit der Krankenschwester nicht einem der gewerbesteuerfreien Katalogberufe (unter anderem der Heilberufe) ähnlich sei.
Somit bleibt die Gewerbesteuerpflicht bestehen; eine Gewerbesteuerbefreiung scheidet vollumfänglich aus.

Zu individuellen Fragen zu diesem Thema informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater unterstützen Sie kompetent und sorgfältig in allen steuerrechtlichen Fragen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg.

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