Zum Entgelttransparenzgesetz – die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Die Frage, ob Männer und Frauen heutzutage gleich entlohnt werden, sorgt in der Öffentlichkeit, in den Medien und in der Politik immer wieder für Gesprächsstoff und wird kontrovers diskutiert. Aus diesem Grund soll das neue Entgelttransparenzgesetz, das der Bundesrat im Mai 2017 gebilligt hat, die Fakten offenlegen. Unter der sperrigen Bezeichnung „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ (EntTranspG) soll durch Transparenzregeln für Klarheit und mehr Lohngerechtigkeit gesorgt werden. Bezweckt wird vor allem die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Gleiche Entlohnung für Männer und Frauen? Unser Steuerberater in München und Freiburg informiert zum Entgelttransparenzgesetz

Der vom Entgelttransparenzgesetz formulierte Auskunftsanspruch betrifft Unternehmen mit 200 und mehr Mitarbeitern. Beschäftigte, die in solchen Unternehmen arbeiten, haben nach dem neuen Gesetz ein Auskunftsrecht in Bezug auf das durchschnittliche Einkommen der Mitarbeiter des anderen Geschlechts in vergleichbaren Positionen. Voraussichtlich wird das Auskunftsrecht ab dem 1.1.2018 durchgesetzt werden können. Die Regelungen treten am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer Terminvereinbarung kompetent und zuverlässig.

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